Der Traum vom Eigenheim für die Familie ist spätestens dann ausgeträumt, wenn die zuvor errechnete Finanzierung platzt. Die meisten Eigenheime werden in Deutschland auf Basis von Bankkrediten gebaut. Dabei rechnen die Bankberater, Bauberater, Immobilienmakler oder sonstige „Fachleute“ die Finanzierung schön, damit sie einem Kunden diese aufschwatzen können.
Wer aus solch einem Beratungsgespräch rauskommt, hat das Gefühl, er könne sich jedes Haus leisten. Das ist mitnichten der Fall. Die noch so schön gerechnete Finanzierung eines Einfamilienhaus steht fast immer auf tönernen Füßen. Und zwar deshalb, weil auch die Bankberater nicht in die Zukunft sehen können. Sie wissen nicht, was nach einer zehnjährigen Zinsbindungsfrist auf den Kreditnehmer an Zinsen zukommt.
Sie wissen auch nicht, wie sich die Inflation entwickelt, wie sich das Einkommen des Häuslerbauers gestaltet. Egal ob es ein Einfamilienhaus, eine Ferienwohnung oder eine Eigentumswohnung ist, immer ist die Finanzierung der Dreh- und Angelpunkt.
Wenn der Bau teurer wird
Es gibt immer Faktoren bei der Finanzierungsberechnung einer Immobilie, die sich weder vorhersehen noch beeinflussen lassen. Beispielsweise dann, wenn der Bau teurer wird als errechnet. Oder wenn bei einer Ferien- oder Eigentumswohnung die Mieteinnahmen nicht so fließen, wie eingeplant. Auch ließen sich, gerade nach der friedlichen Revolution in Deutschland 1989, viele Familien der Mittelschicht zu sogenannten Steuersparmodellen überreden.
Menschen, die gar nicht so viel Geld verdienten, dass sie nennenswerte Steuerbeträge zahlen müssten, die gespart werden könnten. Aus diese Weise wurden Tausende Eigentumswohnungen von Leuten bezahlt, bei denen bereits bei Abschluss des Vertrages abzusehen war, dass schon der geringste Mietausfall zum Chaos führt.
Die Bank hat keine Probleme
damit, dem Immobilienbesitzer beim Ausbleiben der Zahlungen die Immobilie wegzunehmen. Da sämtliche solche Verträge eine selbstschuldnerische Klausel enthalten, muss die Bank vor einem Zwangsversteigerungsverfahren nicht einmal das Gericht bemühen. Sie kann unmittelbar handeln und eine Zwangsversteigerung ansetzen. So kann die Familie plötzlich beim zuständigen Amtsgericht den Aushang lesen, dass an diesem und jenem Datum zu dieser und jener Uhrzeit sein Eigentum versteigert wird.
Wenn es schon so weit gekommen ist, kann er nichts weiter machen, als selbst mit zu steigern. In der Hoffnung, dass so etwas mehr Geld herauskommt. Denn für den Rest muss er weiterhin aufkommen.